Kostengestaltung
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
„Mit meiner professionellen Rechtsberatung erhalten Sie eine individuelle und angemessene Lösung für Ihr Problem.“
Kontaktieren Sie mich jetzt, um nach dem Preis für Ihre Anliegen zu erfahren.
CC0 Bild: Kosten – pixabay.de – Fotograf: jarmoluk
Die Erstberatung
Die Erstberatung umfasst einen ersten Schriftverkehr per E-Mail oder eine konkrete Erklärung per Telefon. Häufig könnte eine solche Beratung bereits ausreichend, um dem Mandanten eine Orientierung zu geben und die dringendsten Fragen zu beantworten. Den Erstberatungsbetrag und die Rechtsberatung muss als Kostenvorschuss, nach §19, bezahlt werden.
Die Kosten für die Erstberatung eines Verbrauchers oder Privatperson sind gesetzlich auf 190 € (Erstberatungsgespräch) zzgl. 20 EUR Auslagenpauschale jeweils zzgl. 19 % MwSt., gem. RVG Deutschlands, begrenzt
In der Regel erfolgt die erste Rechtsberatung mündlich und besteht aus einer ersten Einschätzung eines konkreten Sachverhalts, also einem kürzen Erstgespräch zwischen Mandant und Rechtsanwalt bzw. Rechtsberater. Als Mehrwert biete ich Ihnen eine schriftliche Erstberatung ins Deutsche an. Die Gesamtkosten beträgt 210 € und werden im Voraus bezahlt.
Wenn Sie eine mündliche Erstberatung wünschen, ist dies ebenfalls möglich, ändert jedoch nichts am Kostenwert (210 €).
In einer Erstberatung werde ich Ihnen eine erste juristische Stellungnahme zu Ihrer Angelegenheit und konkrete Antworten geben.
Die Kosten für die folgenden juristischen Beratungen, nach Erhalt der Erstberatung, betragen jeweils mindestens 250 €, zzgl. 20 EUR Auslagenpauschale jeweils zzgl. 19 % MwSt., gem. RVG Deutschlands, sofern keine andere variante schriftlich vereinbart wird.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) reguliert auch die Gebühr nach der Erstberatung für weitere Beratungen. Die Gebühr für einzelne weitere Beratungen könnte auch nach Honorarvereinbarung zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.
Falls, die Erstberatungskosten von der Mehrwertsteuer befreit sind, werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen.
Kostenlose Auskünfte sind grundsätzlich nicht möglich!
Vergütung Nach Vereinbarung Gem. RVG
Eine freie Vereinbarung der anwaltlichen Vergütung erfolgt nur in Abstimmung mit den Mandanten. Es kann sein, dass eine Erstberatung für Ihr Anliegen nicht ausreichend ist. Fragen Sie nach den gesamten Kosten der Rechtsberatung bzw. nach dem Honorar.
Falls die gesamten Rechtsberatungskosten von der Mehrwertsteuer befreit sind, werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen.
Kontaktieren Sie mich jetzt, um nach dem Preis für Ihre Anliegen zu erfahren.